AKI x AK-Leiter Wahl

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Liebe Wirtschaftsjuniorinnen und Wirtschaftsjunioren,
liebe Mitglieder (m/w/d) des AK AKI,

das Juniorenjahr 2025 neigt sich dem Ende zu. Wir konnten viel umsetzen und darauf
können wir stolz sein. Gemeinsam wollen wir im Rahmen der kommenden
Arbeitskreissitzung am 25.11.2025 das AK-Jahr Revue passieren lassen und uns zu
Plänen und Ideen für das kommende Juniorenjahr austauschen und auch die neue
Arbeitskreisleitung wählen.

Wir treffen uns:
25.11.2025 + 17:30 Uhr –  Digital

Ihr erhaltet hiermit fristgerecht die Einladung zur Arbeitskreissitzung und zur Wahl der
neuen Arbeitskreisleitung. Die Arbeitskreisleitung wird mit seiner Wahl gleichzeitig
Vorstandsmitglied der Wirtschaftsjunioren Mannheim-Ludwigshafen e.V. für das
kommende Jahr 2026 werden.

Die Incoming (stellvertretende) AK-Leitung wird die AK-Leitung im kommenden Jahr
unterstützen, ggf. vertreten und strebt die AK-Leitung im darauf folgenden Jahr an. 
Als Kandidat hat sich Dario Votta als AK-Leitung für 2026 aufstellen lassen.
Mögliche Gegenkandidaten oder -kandidatinnen sollen bitte bis spätestens 6 Tage vor
der Wahl ihre Kandidatur schriftlich bekannt geben und am Wahltag zur Verfügung
stehen. Die Bewerbung soll zusammen mit einem Kandidatenblatt eingereicht werden.
Daneben müssen sämtliche Bewerber und Bewerberinnen für das Amt
bereits Vollmitglied der Wirtschaftsjunioren Mannheim-Ludwigshafen e.V. sein.
Da es sich um eine offene Wahl gemäß der Satzung handelt, kann per Handzeichen
abgestimmt werden. Sollte die offene Wahl nicht gewünscht werden, bitten wir Euch
einen entsprechenden Antrag zeitnah per Post zu stellen. Diese ist an folgende
Adresse zu senden:
Anschrift aktuelle Arbeitskreisleitung: Saskia Voos, voos designstudio, Rheingönheimerstraße 64, 61765 Ludwigshafen

Die Wahl würde dann per Brief stattfinden. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer/-
innen!

Tagesordnungspunkte:

1. Rückblick auf das Jahr 2025
2. Wahl des AK-Leiters für das Jahr 2026

Hinweis:
Bei der Wahl des Arbeitskreisleiters und des stellvertretenden Arbeitskreisleiters ist
jedes anwesende Vollmitglied des e.V. stimmberechtigt, unabhängig davon, ob es in
dem betreffenden Arbeitskreis tatsächlich mitwirkt. Probemitglieder und
Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt. Ehrenmitglieder und Senatoren, die das
41. Lebensjahr im vorangegangenen Kalenderjahr oder früher vollendet haben, sind
ebenfalls nicht stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann nur persönlich, in diesem Jahr
auch in Schriftform ausgeübt werden; eine Vertretung ist unzulässig. Die
Beschlussfähigkeit besteht ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder.
Die Wahl des Arbeitskreisleiters und des stellvertretenden Arbeitskreisleiters erfolgt mit
einfacher Mehrheit. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen oder durch die
Auswertung der schriftlichen Stimmabgabe, wenn ein Mitglied eine geheime
Abstimmung beantragt hat. Diese würde dann in Schriftform per Post erfolgen. Hat im
ersten Wahlgang kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen
erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den höchsten
Stimmzahlen statt. Über die Arbeitskreissitzung zur Wahl des Arbeitskreisleiters und
des stellvertretenden Arbeitskreisleiters wird ein Beschlussprotokoll verfasst werden.

Bei Rückfragen stehe ich Euch gerne zur Verfügung. 

Viele Grüße
Saskia Voos


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