Liebe Wirtschaftsjuniorinnen und Wirtschaftsjunioren,
liebe Mitglieder des AK BiWi,
ihr erhaltet hiermit fristgerecht die Einladung zur Arbeitskreissitzung und zur Wahl der stellvertretenden Arbeitskreisleitung. Die Incoming (stellvertretende) AK-Leitung wird die AK-Leitung in diesem Jahr unterstützen, ggf. vertreten und strebt die AK-Leitung im darauffolgenden Jahr an.
Wir treffen uns am 1.07.2026 um 19:00 Uhr im Habanita in Frankenthal.
Als Kandidat hat sich Fabio Votta als Incoming (stellv.) AK-Leitung 2026 aufstellen lassen.
Mögliche Gegenkandidaten oder -kandidatinnen sollen bitte bis spätestens 6 Tage vor der Wahl ihre Kandidatur schriftlich bekannt geben und am Wahltag zur Verfügung stehen. Die Bewerbung soll zusammen mit einem Kandidatenblatt eingereicht werden. Daneben müssen sämtliche Bewerber und Bewerberinnen für das Amt bereits Vollmitglied der Wirtschaftsjunioren Mannheim-Ludwigshafen e.V. sein.
Da es sich um eine offene Wahl gemäß der Satzung handelt, kann per Handzeichen abgestimmt werden. Sollte die offene Wahl nicht gewünscht werden, bitten wir Euch einen entsprechenden Antrag zeitnah per Post zu stellen. Diese ist an folgende Adresse zu senden:
Anschrift aktuelle Arbeitskreisleitung: Julius Höltershinken, Lameystr. 21, 68165 Mannheim. Die Wahl würde dann per Brief stattfinden. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer/-innen!
Tagesordnungspunkte:
- Wahl des Incoming (stellv.) AK-Leiters für das Jahr 2026
- Speakersuche für das Panel für den Edutalk 2026
- Ansprache teilnehmender Schulen für Wirtschaftswissen im Wettbewerb (w3)
Hinweis:
Bei der Wahl des Arbeitskreisleiters und des stellvertretenden Arbeitskreisleiters ist jedes anwesende Vollmitglied des e.V. stimmberechtigt, unabhängig davon, ob es in dem betreffenden Arbeitskreis tatsächlich mitwirkt. Probemitglieder und Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt. Ehrenmitglieder und Senatoren, die das 41. Lebensjahr im vorangegangenen Kalenderjahr oder früher vollendet haben, sind ebenfalls nicht stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden; eine Vertretung ist unzulässig. Die Beschlussfähigkeit besteht ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder.
Die Wahl des Arbeitskreisleiters und des stellvertretenden Arbeitskreisleiters erfolgt mit einfacher Mehrheit. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen oder durch die Auswertung der schriftlichen Stimmabgabe, wenn ein Mitglied eine geheime Abstimmung beantragt hat. Diese würde dann in Schriftform per Post erfolgen. Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen statt. Über die Arbeitskreissitzung zur Wahl des Arbeitskreisleiters und des stellvertretenden Arbeitskreisleiters wird ein Beschlussprotokoll verfasst werden.
Bei Rückfragen stehe ich Euch gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Euer Julius